Werkstudentenjob: Kannst Du auch zwei haben?

Werkstudentenjob: Kannst Du auch zwei haben?

Eigentlich hast Du schon einen Werkstudentenjob, der Dir auch richtig gut gefällt. Aber nun bist Du in der Jobbörse von univativ auf eine weitere Stelle gestoßen, die Dich anspricht. Deine bisherige willst Du aber nicht aufgeben, Du fragst Dich: Kannst Du vielleicht auch zwei Werkstudentenstellen haben? Du kannst! In diesem Artikel erfährst Du, was dabei zu beachten ist.

Was ist ein Werkstudentenjob?

Als Werkstudent oder Werkstudentin arbeitest Du neben Deinem Studium in einem Unternehmen. Deine täglichen To do’s haben im besten Fall mit Deiner Studienrichtung zu tun. Damit kannst Du bereits während Deiner akadamischen Ausbildung wertvolles Praxiswissen sammeln, das die theoretischen Inhalte aus Deinem Studium sinnvoll ergänzt. Das ist einer der Vorteile, die mit einem Werkstudentenjob einhergeht.

Weitere Pluspunkte eines studentischen Nebenjobs sind:

  • Du lernst, strategisch zu denken, Sachverhalte zu präsentieren und Projekte zu managen.
  • Du eignest Dir wertvolle Soft Skills an- zum Beispiel: Präsentationstechniken, Teamwork, Stresstoleranz und die Fähigkeit, Kritik auszuhalten.
  • Eventuell legst Du mit einem Werkstudentenjob auch den Grundstein für Deine Karriere – wenn die Zusammenarbeit gut läuft, bekommst Du möglicherweise die Chance auf eine Festanstellung nach dem Studium.
  • Du vertiefst das Wissen aus Deinem Studium, indem Du es bei Deiner Werkstudentenstelle direkt in der Praxis anwendest.
  • Du verdienst Dein erstes Gehalt und kannst Dir damit Deinen Lebensunterhalt verdienen.

Kannst Du zwei Werkstudentenjobs kombinieren?

Vielleicht bist Du bereits in der glücklichen Lage, einen tollen Werkstudentenjob zu haben. Die Inhalte, die Dein Arbeitgeber Dir bietet, passen wie die Faust aufs Auge und bringen Dich auch im Studium voran. Das Team, mit dem Du arbeitest, ist ebenfalls super. An sich macht der Job richtig Spaß. Aber: Es gibt da ein kleines Manko. Das Unternehmen beschäftigt Dich gerade einmal 7,5 Stunden in der Woche und Deinem Portemonnaie täte es gut, wenn noch ein paar weitere Euros dazukämen.

Daher hast Du in der Jobsuche von univativ geschaut und bist auf eine tolle Werkstudentenstelle gestoßen – mit einer ähnlich spannenden Aufgabenbeschreibung und vergleichbarem Stundenumfang. Schlagartig kam Dir der Gedanke: Warum nicht beide Studentenjobs parallel ausüben? Die gute Nachricht: Das ist durchaus möglich. Allerdings musst Du ein paar Regeln beachten.

Die 20-Stunden-Regel für Werkstudenten

Generell darfst Du als Werkstudent nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Diese kannst Du auch auf zwei verschiedene Arbeitgeber aufteilen. Du darfst dann also bei Unternehmen A zum Beispiel 7,5 Stunden und bei Unternehmen B bis zu 12,5 Stunden arbeiten. Solange Deine Arbeitszeit diese Grenze nicht sprengt, bist Du auf der sicheren Seite.

Ansonsten läufst Du Gefahr, Deinen Studentenstatus aberkannt zu bekommen. Damit will der Staat sicherstellen, dass das Studium wirklich Deine Haupttätigkeit ist und Du nicht die Privilegien, die mit dem Studentenstatus einhergehen, missbrauchst: Das sind Steuer- und Sozialversicherungsvorteile bis hin zum bezuschussten Bahnticket. Das Studium muss also immer im Vordergrund stehen und Deine Werkstudentenjobs dürfen nicht zu Deiner Haupttätigkeit werden.

Ausnahmen von der 20-Stunden-Regelung

Aber keine Regel ohne Ausnahme. Es können Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel gemacht werden, wenn Du überwiegend am Wochenende, Abends oder Nachts tätig bist.

Auch in den Semesterferien kannst Du die 20-Studen-Regel überschreiten. In dieser Zeit kannst Du bis zu 40 Stunden pro Woche Deinen Jobs als Werkstudent oder Werkstudentin nachgehen. Aber Du musst den Überblick wahren: Mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, darfst Du nur an 182 Kalendertagen pro Jahr. Das entspricht 26 Wochen im Jahr.

Zwei Werkstudentenjobs – was ist bei den Steuern und Sozialabgaben zu beachten?

Soweit, so gut. Aber wie heißt es so schön? Wer viel arbeitet, zahlt auch viele Steuern. Ist das auch bei zwei Werkstudentenjobs so? Nicht unbedingt. Der steuerliche Freibetrag für Studierende liegt bei 9.984 Euro im Jahr. Das bedeutet: Du kannst in beiden Jobs zusammengerechnet durchschnittlich im Monat 832 Euro brutto verdienen, ohne dass Du dafür Lohnsteuer zahlen müsstest.

Falls Du sehr lukrative Studentenjobs an Land gezogen hast und Du mehr verdienst, fallen mindestens 14 Prozent Steuern plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an. Allerdings kannst Du Dir einen großen Teil davon wieder zurückholen, wenn Du am Ende des Jahres eine Lohnsteuererklärung machst.

Und was ist mit den Sozialabgaben? Hier gilt: Werkstudenten zahlen keine Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Nur für die Rentenversicherung und die studentische Kranken- und Pflegeversicherung fallen Leistungen bei einem Werkstudentenjob an.

Fazit

Du kannst problemlos zwei Werkstudentenjobs parallel ausüben. Sinnvoll sind zwei Werkstudentenjobs vor allem dann, wenn beide zusammen nicht mehr als 20 Stunden in der Woche beanspruchen und sich inhaltlich sowie fachlich ergänzen. Dann kannst Du gleich doppelt so viele wertvolle Erfahrungen sammeln, die ganz sicher für Deine Karriere nützlich sind, und auch mehr Geld verdienen. Wenn das keine Win-Win-Situation ist.

Häufig gestellte Fragen im Überblick

Kann man zwei Werkstudentenjobs gleichzeitig haben?
Ja, es ist möglich, zwei Werkstudentenjobs gleichzeitig auszuüben. Wichtig dabei ist, dass die
gesamte Arbeitszeit beider Jobs während des Semesters 20 Stunden pro Woche nicht
überschreiten darf. Dies dient dazu, den Status als Werkstudent aufrechtzuerhalten, da dieser
Arbeitsstatus mit bestimmten Vorteilen in Bezug auf Sozialversicherungs- und Steuerabgaben
verbunden ist. Man sollte sich jedoch im Klaren sein, dass die Kombination von zwei Jobs mit dem
Studium eine Herausforderung in Bezug auf Zeitmanagement und Arbeitsbelastung darstellen
kann.

Was passiert, wenn man mehr als 20 Stunden als Werkstudent arbeitet?
Arbeitet man als Student mehr als 20 Stunden pro Woche kann man den Status als Werkstudent
verlieren. Dies bedeutet, dass man nicht mehr als “ordentlich Studierender” eingestuft wird,
sondern als vollwertiger Arbeitnehmer. Dies kann zur Folge haben, dass man höhere
Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss und eventuell in eine höhere Steuerklasse eingestuft
wird. Des Weiteren könnte es Auswirkungen auf die studentische Krankenversicherung und
möglicherweise auf BAföG-Ansprüche haben.

Was passiert, wenn man als Student mehr als 80 Stunden im Monat arbeitet?
Werkstudenten in Deutschland sollten während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro
Woche arbeiten, um ihren privilegierten Status beizubehalten. Bei Überschreitung dieser Grenze
gilt der Student als regulärer Arbeitnehmer und unterliegt der vollen Sozialversicherungspflicht.
Zudem könnten sich Auswirkungen auf BAföG, Kindergeld und den Krankenversicherungsstatus
ergeben. In den Semesterferien sind jedoch auch Vollzeitarbeiten zulässig. Durchschnittlich
entspricht die 20-Stunden-Woche etwa 86 Stunden im Monat, nicht 80, wie oft fälschlicherweise angenommen.

Welche Steuerklasse bei zwei Werkstudentenjobs?
Wenn man zwei Werkstudentenjobs hat, wird der Hauptjob in der Steuerklasse I und der
Nebenjob in der Steuerklasse VI abgerechnet. Hierbei ist zu beachten, dass die
Gesamtstundenzahl beider Jobs während des Semesters 20 Stunden pro Woche nicht
überschreiten darf, um den Werkstudentenstatus zu behalten. Wenn man mehr arbeitet, kann
man den Status verlieren, was zu höheren Sozialversicherungs- und Steuerabgaben führt. Es ist
daher wichtig, die Arbeitszeiten genau zu überwachen und eventuell mit einem Steuerberater
oder dem Finanzamt Rücksprache zu halten, um unerwartete finanzielle Belastungen zu
vermeiden.

(Alle Angaben ohne Gewähr)