
Rahmenbedingungen für Werkstudenten und Minijobber
Neben dem Studium zu arbeiten, ist für die meisten Studierenden ein Muss. Die Preise steigen stetig, da ist es gut, wenn man sich etwas dazuverdienen kann. Es empfiehlt es sich aber nicht nur wegen des Gehaltes neben dem Studium zu arbeiten. Auch die Praxiserfahrung, die Du damit gewinnst, spielt in Deinem Lebenslauf eine große Rolle und öffnet Dir womöglich so einige Türen. Aber natürlich gibt es hier auch rechtliche Regeln, auf die Werkstudenten und Minijobber achten müssen. Beispielsweise, wie die steuerlichen Abgaben als Werkstudent*in aussehen, ob Dir der Mindestlohn zusteht und wie sich ein Job auf Dein BAföG auswirken kann. All diese Fragen beantworten wir Dir hier.
Gehalt und Arbeitszeit für Werkstudenten und Minijobber
Grundsätzlich fallen sowohl ein Minijob als auch die Beschäftigung als Werkstudent unter die Mindestlohnregelung. Somit ist Dein Arbeitgeber seit dem 1. Oktober 2022 dazu verpflichtet, Dir mindestens 12 € pro Stunde zu zahlen.
Minijob
Als Minijobber beträgt die sogenannte monatliche Geringfügigkeitsgrenze 520 €, diese darf nicht überschritten werden. Die neue Entgeltgrenze ist dynamisch ausgestaltet und basiert auf einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum jeweils aktuell geltenden Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn, steigt künftig auch automatisch die Entgeltgrenze für Minijobs. Minijobber mit einer Mindestlohnvergütung müssen damit bei steigendem Mindestlohn künftig nicht mehr ihre Arbeitszeit reduzieren, um die Geringfügigkeitsgrenze weiterhin einzuhalten.
Werkstudentenjob
Um als Werkstudent arbeiten zu können, musst Du in einem Vollzeitstudium an einer Universität oder Fachhochschule immatrikuliert sein. Während des Semesters darfst Du wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden arbeiten. Da diese Regel nicht an ein Gehalt gebunden ist, sind höhere Stundenlöhne vor allem bei fortgeschrittenem Studium keine Seltenheit. Aber selbst mit einer Bezahlung nach Mindestlohn verdient ein Werkstudent bei 20 Stunden in der Woche bereits ca. 960 € Brutto im Monat. In der vorlesungsfreien Zeit kann ein Werkstudent volle 40 Stunden die Woche arbeiten und erhält dementsprechend mehr Gehalt. Dabei musst Du aber darauf achten, dass Du nicht mehr als die vorgegebenen 26 Wochen bzw. 182 Kalendertage in Vollzeit arbeitest. Eine weitere Ausnahme stellt die Wochenend- und Nachtarbeit dar. Auch solche Arbeitszeiten fallen nicht in die 20-Stunden-Regel. Damit ist es auch während des Semesters zulässig, mehr als 20 Stunden in der Woche zu arbeiten, solange es in der Summe im Jahr nicht mehr als 26 Wochen sind.
Abgaben: Minijob vs. Werkstudentenjob
Von einem Beitrag zur Renten- bzw. Sozialversicherung kann man sich bis zu einem Verdienst von 450€ im Monat befreien lassen, ansonsten Beträgt der Beitragssatz 3,7%. Sobald man also 451€ oder mehr verdient, werden Abgaben fällig. Die Familienversicherung der Krankenkassen (bis zum 25. Lebensjahr) greift zum Beispiel nur bis 450€, darüber hinaus musst Du Dich selbst versichern. Die Beitragshöhe für eine studentische Krankenversicherung ist bei allen Krankenkassen gleich (91,96€ pro Monat), nur die Leistungen können abweichen.
Abgesehen von der Krankenversicherung werden bei einem Einkommen zwischen 451€ und 850€ 5%-21% des brutto Verdienst als Abgaben an die Renten- bzw. Sozialversicherung bezahlt. Somit lohnt es sich oft die 850€ Grenze zu überschreiten, da hier nur eine Pauschale von 9,35% des brutto Lohns fällig wird.
Ab einem Verdienst von über 950€ im Monat, wird zudem eine Pauschalabgabe von 2% Lohnsteuer des Bruttogehalts berechnet.
Werkstudenten und Minijobber und BAföG
Falls du BAföG erhältst solltest Du ein Auge auf den jährlichen Freibetrag von 5.400€ (umgerechnet 450€ im Monat) haben. Falls dieser Freibetrag überschritten wird, muss mit einer Kürzung des BAföGs gerechnet werden. Diese Grenze ist nicht an einen Monatsverdienst gebunden. Damit ist es möglich in einem Job mehr als 450€ im Monat zu verdienen sofern Du den Job nicht über das gesamte Jahr ausübst und du unter der Jährlichen Verdienstgrenze von 5.400€ bleibst.
Das BAföG wird anteilig heruntergestuft und ab einem Verdienst von mehr als 850€ im Monat verlierst Du jeglichen Anspruch auf Ausbildungsförderung im Sinne von BAföG.
Vorteile als Werkstudent
Die Vorteile einer Beschäftigung als Werkstudent gehen allerdings über die geringeren Abgaben und Steuern hinaus:
Wenn du dich gut anstellst und saubere Arbeit machst, ist eine Übernahme in eine Vollzeittätigkeit nach dem Studium keine Seltenheit. Außerdem besteht oft die Möglichkeit die Bachelor- und/oder die Masterthesis in diesem Unternehmen zu schreiben. Ein Zeugnis über die erlangte Berufserfahrung und die Tätigkeiten ist sehr hilfreich für die Arbeitssuche, falls eine Übernahme ausgeschlossen ist. Abgesehen davon hast Du in manchen Studiengängen die Möglichkeit Dir Deine Tätigkeit als Werkstudent als Pflichtpraktikum anrechnen zu lassen. Ein Recht auf bezahlten Urlaub und Gehalt bei Krankheit hast du ebenfalls.
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